Arbeitnehmer

Chef, ich möchte ein Dienstrad!!

Bis zu 40% sparen gegenüber dem Barkauf!

Die Finanzminister der Länder haben entschieden, dass das sogenannte Dienstwagenprivileg ab sofort auch für Fahrräder und E-Bikes gilt.

Wenn der Chef also mitspielt, haben Sie als Mitarbeiter die Möglichkeit, sich günstig ein E-Bike zuzulegen.
Dabei wird ein Teil Ihres Gehalts in einen Sachbezug (Gehaltsumwandlung) umgewandelt und die private Nutzung des Bikes muss mtl. pauschal mit 0,25% des Listenpreises versteuert werden.

Im Gegenzug überlässt Ihnen der Arbeitgeber das Dienstrad und Sie können es uneingeschränkt privat und beruflich nutzen.

Da Sie die Leasingrate über ihren Bruttolohn bezahlen und die steuerlichen Vorteile nutzen, sparen Sie bis zu 40% gegenüber einem Barkauf. Es lohnt sich auf jeden Fall!

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und überzeugen Sie ihn von den gemeinsamen Vorteilen des E-Bike-Leasings in Ihrem Betrieb.

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Umsetzung des Bike-Leasings. Fragen Sie uns…!




Sparen Sie bares Geld gegenüber dem Direktkauf!

Die Leasingrate inkl. des Top-Rundum-Versicherungsschutzes wird direkt von Ihrem Bruttolohn vor Abgaben und Steuern bezahlt (Barlohnumwandlung). Auf diesen Teil Ihres Einkommens (die Höhe der Leasingrate) zahlen Sie also keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Je nach Einkommen, Steuerklasse und Preis des Rades kommen Sie so durch das Bike-Leasing bis zu 40% günstiger an Ihr Wunsch-Bike (lassen Sie sich ihren persönlichen Vorteil in unserem Vorteilsrechner berechnen!).

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Schnell und einfach zum Wunschbike in nur 3 Schritten